Forschungs-Projekte

Auflistung aller Projekte

jetzt unterstützen!

Mitglied werden / Projekte fördern

Login

Zugang für Mitglieder

Beitrittsbedingungen / Unterstützungsbedingungen

BEITRITTSBEDINGUNGEN für Fördermitglieder

  • Beitritt
    Fördermitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden aber auch Firmen, die die Ziele und den Zweck des Vereins fördern und unterstützen möchten.

    Es gibt 3 Möglichkeiten Fördermitglied zu werden:
    a) über das Online-Formular auf unserer Homepage www.forschungsinstitut.org
    b) durch Zustellung des unterzeichneten Fördermitglied-Antrages per Email oder Post an den Verein bzw. persönliche Übergabe  an den Vorstand/Präsident des Vereins.
    c) durch Zahlung des vorgeschriebenen Mitgliedbeitrages.
    d) durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedbeitrages. d.h. dieser beinhaltet einen Förderbeitrag, das sind Einzahlungen über 99,- €).

    Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand/Präsident und ist nicht verpflichtet, dem Antragsteller im Fall einer Ablehnung Gründe mitzuteilen. Bei einer Ablehnung wird die Mitgliedsgebühr rückerstattet, falls diese bereits geleistet wurde.

    In allen anderen Fällen ist der Beitritt zum Verein als Fördermitglied mit der Überweisung des Fördermitglied-Beitrages oder übermittelten Fördermitglied-Antrag vollzogen und bedarf keiner weiteren Erklärung seitens des Vereins.

  • Rechte und Pflichten der Fördermitglieder
    Fördermitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Auf Mitgliederversammlungen besitzen sie das Rederecht, jedoch kein Stimm- oder Wahlrecht.

Fördermitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen und insbesondere auch in der Öffentlichkeit alles zu unterlassen, was Zweck, Zielen und Aufgaben des Vereins gemäß der Satzung zuwiderläuft oder dem Ansehen des Vereins zu Schaden geeignet ist. 

Weiterhin sind sie verpflichtet die zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und ihrer Email-Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.

  • Beitragszahlungen
    Beiträge werden immer für ein ganzes Kalenderjahr erhoben. Der Stichtag zur Zahlung von Jahresbeiträgen ist das Datum des Antrages bzw. Zahlungsdatum. Zu diesem Tag werden die Beiträge fällig. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch mit Beginn eines jeden weiteren Kalenderjahres. Der Fördermitglied-Beitrag ist nicht steuerlich absetzbar. Beitragsquittungen werden auschließlich auf Anfrage ausgestellt.
  • Zugangsberechtigung zum Mitglieder-Bereich
    Nach Prüfung des Zahlungseinganges bzw. Übermittlung des Fördermitglied-Antrages werden die Zugangsdaten für den Mitgliederbereich auf www.forschungsinstitut.org per Email übermittelt.
  • Ende der Fördermitgliedschaft
    Der Austritt eines Fördermitgliedes erfolgt mit sofortiger Wirkung durch schriftliche oder mündlichen Erklärung gegenüber dem Verein. (keine Kündigungsfrist) Email oder Anruf genügt. Die Kündigung tritt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verein in Kraft.

Der Ausschluss eines Fördermitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann durch den Vorstand/Präsident ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Statuten, Ordnungen, den Vereinszweck oder die Vereinsinteressen verstoßen hat. Ein Fördermitglied kann weiterhin kraft Beschlusses des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn die Erreichbarkeit seit einem Jahr und länger nicht mehr gegeben ist.

Bei Beendigung der Fördermitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Förderbeiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

  • Schlussbestimmungen
    Die Vereinsstatuten ergänzt diese Beitrittsbedingungen. Nebenvereinbarungen erfolgen ausschließlich schriftlich und müssen vom Vorstand/Präsident gegengezeichnet werden.
 
 

UNTERSTÜTZUNGSBEDINGUNGEN für Nicht-Mitglieder

  • Berechtigung
    Jede volljährige natürliche oder juristische Person ist berechtigt den Verein finanziell zu unterstützen.
  • Unterstützungsbeitrag =  Förderbeitrag
    Der geleistete Förderbeitrag ist nicht steuerlich absetzbar. Förderbeiträge ohne Mitgliedschaft werden nur bis zu einer Höhe von 99,- € akzeptiert. Falls der Förderbeitrag dennoch die Höhe von 99,- € überschreitet wird die Person/Firma automatisch zu einem Fördermitglied. Förderbeitrag-Quittungen werden auschließlich auf Anfrage ausgestellt.